Freitag, 10. Mai 2013

Gutachten zur Bewertung von Cannabis zur Tagung des Gesundheitsauschusses des deutschen Bundestages von INEIDFO vorgelegt

Einen Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen zur Entkriminalisierung des Umganges mit Cannabis beriet am 17.04.2013 der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Hierzu gab es diverse Stellungnahmen von insgesamt 30 Verbänden, Einzelpersonen und Instituten (siehe Pressemitteilung des Auschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag: Deutscher Bundestag: "Kaum einer baut Cannabis nur zum ...).
Das Gutachten von INEIDFO hierzu (erstellt von Dr. H. Stöver, Frankfurt und Dr. J. Eul, Berlin, erhätlich als PDF-Datei auf Anfrage bei INEIDFO oder beim Ausschuss) stellte dar, dass Cannabis deutlich weniger Risiken für die Gesundheit und für das soziale Umfeld der Konsumenten dieser Droge birgt als etwa die legale Droge Alkohol. Praktisch alle dokumentierten Falle der Entwicklung einer Abhängigkeit oder von möglichen psychischen Störungen nach Cannabiskonsum setzten zudem einen Erstkonsum unter 18 Jahren (in 90 % lag dieser sogar unter 16 Jahren, meistens sogar unter 14 Jahren) in Kombination mit einem Dauerkonsum hier voraus, wie unter anderem im INEIDFO-Gutachten dargestellt wird; diesem Argument konnte sogar Prof. Thomasius (als Psychiater für Suchterkrankungen am Krankenhaus Hamburg-Eppendorf sowie als Gutachter gegen den Antrag der Grünen) in einer mündlichen Aussprache im Anschluss an die Tagung nicht widersprechen.
Im INEIDFO-Gutachten wird zudem hingewiesen, dass nach diesbezüglichen repräsentativen Erhebungen seit mindestens zehn Jahren zusammengenommen eine Mehrheit von mindestens 60 Prozent der deutschen Bevölkerung für eine legale Abgabe oder zumindest für eine Entkriminalisierung zu Cannabis eintritt. Unter diesen Gesichtspunkten befürwortet das Institut INEIDFO entsprechend eindeutig den Antrag der Grünen zu einer Entkriminalisierung der Konsumeten bzw. einer staatlichen Regulierung bei Cannabis, auch, weil erst hierdurch entsprechende Jugendschutzvorschriften (keine Cannabis-Abgabe an Personen unter 18 Jahren) greifen können, was bei dem jetzigen illegalen Bezug von Cannabis hingegen grundsätzlich nicht möglich ist.

 

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Freitag, 3. Mai 2013

Ergebnisse dreier repräsentativer Umfragen zu Gebrauch und Bewertung von Cannabis in der Bevölkerung Deutschlands nun publiziert


Die Ergebnisse der im (Co)Auftrag von INEIDFO durchgeführten Emnid-Umfrage vom August 2010 (siehe Meldung vom 25.10.2010) sowie aus zwei weiteren früheren Emnid- Umfragen der Jahre 2002 und 2000 sind nun auch wissenschaftlich publiziert unter

a) J. Eul & H. Stöver: „Gebrauch und Bewertung von Cannabis und anderer Drogen bei der Bevölkerung Deutschlands – Ergebnisse aus zwei Emnid-Umfragen sowie einer Internet-Befragung.“, Konturen, 5 (2011), S. 34-40, Konturen, 1 (2012), S. 36-43. b) J. Eul & H. Stöver: Gebrauch und vergleichende Bewertung von Cannabis in der deutschen Bevölkerung Suchttherapie,  13, 4 (2012), S. 177-184. 
Alle 3 Artikel gibt es als PDF-Full-Text bei INEIDFO (info@ineidfo.de).

Ein wichtiges Ergebnis dieser drei Erhebungen ist, dass die ca. 70 % Gegner einer „Legalisierung“ zu Cannabis, deshalb hiergegen sind, da diese insbesondere zugleich glauben dass 1) Cannabis gesundheitlich riskanter ist als Alkohol, und 2) dass Cannabis DIE Einstiegsdroge für harte Drogen wie Heroin ist, was allerdings beides eine falsche Annahme ist, wie die Fakten eindeutig belegen. Es gäbe demnach mindestens 60 Prozent (und nicht nur unter 30 Pozent) Befürworter einer Legalisierung zu Cannabis in Deutschland, wenn die jetzigen Nicht-Befürworter einer „Freigabe“ , die vermeintlichen Risken zu Cannabis in diesen beiden und auch in anderen Punkten richtig  einschätzen würden.