Freitag, 10. Mai 2013

Gutachten zur Bewertung von Cannabis zur Tagung des Gesundheitsauschusses des deutschen Bundestages von INEIDFO vorgelegt

Einen Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen zur Entkriminalisierung des Umganges mit Cannabis beriet am 17.04.2013 der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Hierzu gab es diverse Stellungnahmen von insgesamt 30 Verbänden, Einzelpersonen und Instituten (siehe Pressemitteilung des Auschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag: Deutscher Bundestag: "Kaum einer baut Cannabis nur zum ...).
Das Gutachten von INEIDFO hierzu (erstellt von Dr. H. Stöver, Frankfurt und Dr. J. Eul, Berlin, erhätlich als PDF-Datei auf Anfrage bei INEIDFO oder beim Ausschuss) stellte dar, dass Cannabis deutlich weniger Risiken für die Gesundheit und für das soziale Umfeld der Konsumenten dieser Droge birgt als etwa die legale Droge Alkohol. Praktisch alle dokumentierten Falle der Entwicklung einer Abhängigkeit oder von möglichen psychischen Störungen nach Cannabiskonsum setzten zudem einen Erstkonsum unter 18 Jahren (in 90 % lag dieser sogar unter 16 Jahren, meistens sogar unter 14 Jahren) in Kombination mit einem Dauerkonsum hier voraus, wie unter anderem im INEIDFO-Gutachten dargestellt wird; diesem Argument konnte sogar Prof. Thomasius (als Psychiater für Suchterkrankungen am Krankenhaus Hamburg-Eppendorf sowie als Gutachter gegen den Antrag der Grünen) in einer mündlichen Aussprache im Anschluss an die Tagung nicht widersprechen.
Im INEIDFO-Gutachten wird zudem hingewiesen, dass nach diesbezüglichen repräsentativen Erhebungen seit mindestens zehn Jahren zusammengenommen eine Mehrheit von mindestens 60 Prozent der deutschen Bevölkerung für eine legale Abgabe oder zumindest für eine Entkriminalisierung zu Cannabis eintritt. Unter diesen Gesichtspunkten befürwortet das Institut INEIDFO entsprechend eindeutig den Antrag der Grünen zu einer Entkriminalisierung der Konsumeten bzw. einer staatlichen Regulierung bei Cannabis, auch, weil erst hierdurch entsprechende Jugendschutzvorschriften (keine Cannabis-Abgabe an Personen unter 18 Jahren) greifen können, was bei dem jetzigen illegalen Bezug von Cannabis hingegen grundsätzlich nicht möglich ist.

 

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